Kosten

Im Normalfall reichen privat versicherte Patienten die von mir erstellten Rechnungen bei ihrer Versicherung ein und bekommen diese entsprechend ihres Vertrages erstattet.

Heilpraktikerkosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen. Sie zahlen dann einen monatlichen Zusatzbetrag (oft nicht höher als 15,00€) und haben eine bis zu 100%ige Abdeckung von Heilpraktikerleistungen und naturheilkundlichen Medikamenten (natürlich immer abhängig von Ihrem Vertrag).
Dazu finden Sie Informationen in den gängigen Internetportalen (einfach mal „googlen“).

Die Abrechnung erfolgt weitestgehend in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis (GebüH)  für Heilpraktiker von 1985. Die GebüH gibt Berechnungsspielräume für Therapieverfahren an. Da es seit 1985 keine  Angleichung mehr gab, werden häufig die dort genannten Höchstsätze berechnet oder gesonderte Vereinbarungen getroffen